This is an example page. It’s different from a blog post because it will stay in one place and will show up in your site navigation (in most themes). Most people start with an About page that introduces them to potential site visitors. It might say something like this:

Hi there! I’m a bike messenger by day, aspiring actor by night, and this is my website. I live in Los Angeles, have a great dog named Jack, and I like piña coladas. (And gettin’ caught in the rain.)

…or something like this:

The XYZ Doohickey Company was founded in 1971, and has been providing quality doohickeys to the public ever since. Located in Gotham City, XYZ employs over 2,000 people and does all kinds of awesome things for the Gotham community.

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Der Eigentümer will das genannte Vertragsobjekt touristisch vermieten.
Die Vermittlungs- bzw. Nutzungsberechtigte oder eine von dieser namhaft zu
machenden Gesellschaft oder Person übernimmt es entsprechend Beauftragung, im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung die übertragenen Vertragsobjekte zu
vermarkten und an Touristen zu vermieten, dazu Buchungen und Reservierungen in
Empfang zu nehmen und die gesamte Verwertung bestmöglich zu organisieren.
Zu diesem Zweck räumt der Eigentümer der Vermittlungs- bzw. Nutzungsberechtigten
mit dieser Vereinbarung das ausschließliche Vermittlungs- bzw. Nutzungsrecht laut
den in diesem Vertrag genannten Bedingungen ein.
Es ist den Vertragsparteien hierbei auch klar, dass nicht alle Erwerber und zukünftigen
Eigentümer von Objekten einer Anlage einen Vermittlungs- bzw.
Nutzungsüberlassungsvertrag wie den gegenständlichen abschließen, sodass in
einem Haus eine Mischnutzung entstehen kann.
2. Vertragsinhalt
Der Eigentümer beauftragt die Vermittlungs- bzw. Nutzungsberechtigte, die
Vertragsobjekte samt Allgemeinflächen gänzlich weiterzugeben und er gestattet ihr,
im Namen und auf Rechnung der Vermittlungs- bzw. Nutzungsberechtigten
gewerbliche Beherbergungsverträge mit Dritten, insbesondere Feriengästen,
abzuschließen.
Die Überlassung erfolgt für ein umsatzabhängiges Entgelt entsprechend den
Bestimmungen dieses Vertrages.
Je nach beauftragtem Leistungsumfang wird die Vermittlungs- bzw.
Nutzungsberechtigte oder von ihr beauftragte Dritte gemäß den nachstehenden
Bedingungen Betreuungs- und anderweitige (touristische) Serviceleistungen
gegenüber Touristen erbringen.
Der Eigentümer ermächtigt und bevollmächtigt die Vermittlungs- bzw.
Nutzungsberechtigte zu allen Erklärungen und Handlungen, welche dieser zur
Erreichung der vertraglichen Zwecke wirtschaftlich und im Rahmen ihrer Ermächtigung
rechtlich dienlich erscheinen.
Der beauftragte Vermittlungs- bzw. Nutzungsüberlassungsumfang wird vereinbart und
festgelegt für
O Kontingentmodell „Vermarktungsservise“
O Kontingentmodell „Rundum-sorglos-Service“
Das VERMARKTUNGSSERVICE ist ein Teilkontingent, welches ausschließlich die
Vermarktung mitsamt allen Aktivitäten umfasst, die Vermietung des Objekts von der
Bewerbung bis zu den fixen Buchungen, im Normalfall ohne direktem, persönlichen
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Gästekontakt. Dieser passiert meist durch den Eigentümer selbst oder einen von ihm
eingesetzten, explizit dafür Verantwortlichen und umfasst vom Empfang des Gastes
über die Übergabe von Schlüsseln, Regionsgästekarten udgl., dessen Unterstützung
vor Ort, den erforderlichen Kontrollen bis zur Abreise und der darauffolgenden
Endreinigung alles.
Das RUNDUM-SORGLOS-SERVICE ist das Vollkontingent mit allen Vermarktungsund Betreuungsaktivitäten und zusätzlich der Organisation ab Empfang der Gäste mit
Schlüsselübergabe, Betreuung während des Aufenthalts bis zu Schlüsselrücknahme
plus Kontrolle und die Endreinigung wie auch die gesamte Betreuung des Objekts an
sich, Organisation von Reparaturen, etc. Im Normalfall kein Gästekontakt durch den
Eigentümer.
Für die Durchführung der Beherbergung in den Vertragsobjekten verwendet die
Vermittlungs- bzw. Nutzungsberechtigte ihre eigenen Möglichkeiten der Bewerbung
bzw. Vermarktung sowie ihre eigenen Formulare und Verträge. Sie ist zudem
berechtigt, dritte Unternehmen mit diesen Aufgaben zu betreuen.
Eine Auslastungsgarantie wird durch die Vermittlungs- bzw. Nutzungsberechtigte
ausdrücklich nicht eingeräumt. Sie wird jedoch bemüht sein, für die ihr übertragenen
Apartments bei gleichen Wohnungskategorien eine längerfristig gesehen
gleichmäßige Auslastung zu erreichen.
Durch etwaige, mehr oder weniger spontan entstehende Einflüsse wie zum Beispiel
die Coronapandemie mit ihren nicht kalkulierbaren Auswirkungen, ist die Vermittlungsbzw. Nutzungsberechtigte insbesondere hinsichtlich schnellen Agierens gefordert,
Verständnis und Entgegenkommen wird insofern erwartet, als es spontane
Änderungen und neue, einzuhaltende Vorgaben jederzeit geben kann welche in
weiterer Folge auch bereits bestehende Vereinbarungen wieder in Frage stellen bzw.
kippen können. Grundsätzliche Sonderregelung gültig laut AGBs.
3. Eigennutzung
Eine Eigennutzung durch den Eigentümer ist im Ausmaß von 28 Tagen jährlich
möglich, dies aber nach Maßgabe des Reservierungssystems der Vermittlungs- bzw.
Nutzungsberechtigten und nur bei Verfügbarkeit der Vertragsobjekte zum
Buchungszeitpunkt, weshalb eine Reservierung so zeitgerecht wie möglich zu erfolgen
hat. Der Eigentümer ist diesfalls jedoch zur Tragung der Kosten für die Nächtigungsbzw. Tourismusabgabe und der Nebenkosten wie zum Beispiel Wäscheservice und
Endreinigung verpflichtet.
Die Wochen der Eigennutzung sind aufzuteilen wie folgt:
1 Woche in der Wintersaison
1 Woche in der Sommersaison
2 Wochen innerhalb der Nebensaisonen
Darüber hinaus besteht für den Eigentümer auch die Möglichkeit von Last-MinuteBuchungen (frühestens am Tag vor dem Anreisetag ab 8:00h), aber natürlich nur unter
der Voraussetzung, dass für den betreffenden Zeitraum noch keine gültigen
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Buchungen Dritter bestehen. Solche Last-Minute-Buchungen sind ebenfalls
Eigennutzungen im Sinne dieser Vertragsbestimmung.
Rein grundsätzlich zu berücksichtigen ist, dass insbesondere in der Wintersaison die
Wochen um Weihnachten und Neujahr sowie der ganze Februar mit den
Semesterferien die wirtschaftlich besten Zeiten sind und sich diese bei
Eigenbelegungen im wirtschaftlichen Gesamterfolg natürlich entsprechend negativ
auswirken.
Der Eigentümer erhält nach Abschluss des Vertrages in weiterer Folge einen eigenen
Zugangscode, mit welchem er sich in das Reservierungssystem der Vermittlungs- bzw.
Nutzungsberechtigten einbuchen und darüber die bestehenden Buchungen abfragen
kann. Die Buchung der Eigennutzung erfolgt telefonisch oder per E-Mail.
Dem Eigentümer steht es frei, dritte Nutzer selbst zu benennen. Derartige Nutzer
haben jedoch ausschließlich über die Vermittlungs- bzw. Nutzungsberechtigte zu
reservieren und deren Reservierungssystem samt aller Bedingungen zu akzeptieren.
Eine direkte Vergabe durch den Eigentümer ist unzulässig. Der Eigentümer ist
insbesondere nicht zu einem Preisnachlass berechtigt. Die Gewährung von Rabatten
ist ausschließlich Angelegenheit der Vermittlungs- bzw. Nutzungsberechtigten und
wird ausschließlich in Situationen drohenden Leerstands in Betracht gezogen.
Über die Eigennutzung hinausgehende Nutzungen durch den Eigentümer erfolgen als
Gast zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen, sohin entgeltlich.
Hinsichtlich einer Eigennutzung im Sinne von Zweitwohnsitz wird ausdrücklich auf die
aktuell geltenden raumordnungs- und grundverkehrsrechtlichen Bestimmungen für
das Land Steiermark sowie eine mit der zuständigen Gemeinde möglicher Weise
getroffene Vereinbarung hingewiesen.
4. Ermittlung des Miet- bzw. Beherbergungspreises, Buchungsstorno
Der Miet- bzw. Beherbergungspreis gegenüber den Feriengästen wird von der
Vermittlungs- bzw. Nutzungsberechtigten allein festgesetzt. Ihr wird grundsätzlich das
Recht eingeräumt, die Preise nach oben oder unten anzupassen.
Der Eigentümer hat das jederzeitige Recht, bei der Nutzungsberechtigten die aktuellen
Beherbergungspreise anzufragen.
Der Vermittlungs- bzw. Nutzungsberechtigten wird das Recht eingeräumt, besondere
Angebote zu erstellen bzw. Sonderaktionen durchzuführen, um auf saisonale wie auch
andere Einflüsse bestmöglich reagieren zu können und dadurch den höchstmöglichen
Vermietungserfolg zu erreichen.
Weitestgehend wird versucht, keine fixen An- und Abreisetage (Samstag-Samstag)
vorzugeben und damit der Nachfrage nach Flexibilität und Kurzurlaub zu entsprechen.
Für bestimmte Saisonzeiten ist die wochenweise Buchbarkeit aber aus
Effizienzgründen notwendig und wird darum auch so vorgegeben.
Wird eine Buchung vom Gast wieder storniert, gelten für die weitere Abwicklung die
AGB der Fa. Alpenidyll Apartments – GERZ GmbH.
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Der Eigentümer erhält die allfällige Stornogebühr abzüglich der vereinbarte